Buchrezension
Autor sieht in der Bewertung seines Buches eine Ehrverletzung
Eine Tageszeitung bespricht ein Buch über die Entstehungsgeschichte des Zweiten Weltkrieges. Der Autor des Artikels äußert die Ansicht, dass es sich bei dem Werk um eine aus der Sekundärliteratur erarbeitete Darstellung ohne originäre Archivforschung handelt. Die These des Verfassers laute vereinfacht formuliert: Nicht einseitiges deutsches Machtstreben habe den Beginn des Zweiten Weltkrieges verursacht, sondern die wachsende „Eskalation der innereuropäischen Konflikte“ als Ergebnis der Gegensätze von fünf der wichtigsten miteinander verstrickten Nationalstaaten – das heiße von Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen und Italien. Das weithin konstruierte „Eskalationsmodell“, das der Autor als anders geartete und plausiblere „Wahrheit“ vermitteln wolle, habe viele Schwächen. Der Rezensent stellt zum Schluss die Frage: „Handelt es sich bei dem Autor etwa um ein nachträgliches Opfer der ‚grandiosen Selbstverharmlosung‘ des nationalsozialistischen Systems durch dessen Führung oder aber schlicht um einen jener schwer Belehrbaren, die vor allem Hitler und seine Helfeshelfer exkulpieren und etwas von der drückenden Hypothek der Deutschen nach 1945 abtragen wollen?“ Und er gibt die Antwort, wahrscheinlich sei eher das letztere zu vermuten. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat äußert der Buchautor die Ansicht, dass mit der Rezension gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen worden sei. Außerdem sei die letzte Passage ehrverletzend. Er werde als „schwer Belehrbarer“ bezeichnet, der Hitler und seine Helfershelfer verteidigen wolle. Es sei auch falsch, dass seine Studie nicht auf eigenständiger Archivforschung beruhe und nur aus Sekundärliteratur erarbeitet worden sei. Selbstverständlich habe er auch in den entsprechenden Archiven recherchiert. Die Geschäftsführung der Zeitung hält die Betrachtungen ihres Rezensenten für zulässige Bewertungen. Letzterer weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Hitlers Denken und Handeln in der damaligen Zeit unmissverständlich offensiv geprägt gewesen sei. Der Beschwerdeführer indes bewerte Hitler als defensiven Politiker. Dadurch verharmlose er die Rolle der NS-Ideologie. Hitler sei zweifellos die treibende Kraft zum Krieg gewesen. Diese Feststellung wolle der Buchautor widerlegen. Im übrigen habe er mit seiner Schlussformulierung nur eine Vermutung ausgesprochen. (2003)