Vorwürfe gegen einen Kommunalpolitiker
Einem Parteifreund Job verschafft und dafür Geld verlangt
Über den Vorsitzenden eines Partei-Stadtverbands berichtet die örtliche Zeitung in mehreren Beiträgen. Ihm wird der Vorwurf gemacht, er habe einem Parteikollegen einen Job verschafft und dafür zwei bis drei Bruttogehälter verlangt. Neun Parteimitglieder hören auf der Seite des Jobsuchenden ein Gespräch zwischen den beiden mit. Ein Protokoll wird angefertigt und von den Zeugen unterschrieben. Der Zeitung liegt eine Kopie des Protokolls – allerdings ohne Unterschriften – als Grundlage der Berichterstattung vor. Der Parteivorsitzende bestreitet die Vorwürfe. Die Veröffentlichungen basierten nach seiner Kenntnis auf einem anonym versandten Papier, dem eine Telefonfalle, vorbereitet und durchgeführt von Parteimitgliedern, zu Grunde liege. Trotz ausreichender Zeit und einer höchst dubiosen Quellenlage sei die Veröffentlichung erfolgt, ohne dass die Redaktion auch nur den Versuch unternommen habe, seine Stellungnahme einzuholen. Die Autorin weist den Vorwurf zurück, sie habe ausschließlich auf Grund eines anonymen Papiers berichtet. Sie habe etliche Gespräche geführt und gründlich recherchiert. Die Quellenlage sei also nicht dubios. Sie habe den Beschwerdeführer bewusst nicht angerufen, da sie erwartet habe, dass er die Vorwürfe bestreitet. Die Journalistin räumt ein, dass ihr ein nicht unterschriebenes Protokoll des strittigen Telefongesprächs vorliege. Das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass sie sauber recherchiert habe. Sie zitiert einen Rechtsanwalt, der bereit sei zu bestätigen, dass es ein unterzeichnetes Protokoll gebe. (2002)