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Behördenchef beklagt Sinnentstellung seiner Aussage

Unter der Überschrift „Widerborstiger Behördenchef erbost Gesundheitsministerin“ berichtet eine Lokalzeitung unter Berufung auf Ministeriumskreise über ein schweres Zerwürfnis zwischen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und dem ihr dienstrechtlich unterstellten Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Rainer Daubenbüchel. In dem Beitrag heißt es, Daubenbüchel sei notorisch reformunwillig und wegen unzulässiger Einmischung in die laufende Reformpolitik ins Ministerium einbestellt worden. Das CDU-Mitglied habe sich zwar einsichtig gezeigt, das Ministerium rechne aber nicht mit einer Besserung, sondern eher mit einer andauernden Störerrolle. In einem Interview mit einem Wirtschaftsmagazin habe der Präsident des Bundesversicherungsamtes geäußert, etwa 90 der 150 Kassen unter seiner Aufsicht dürften wegen ihrer miserablen Haushaltslage ihre Beiträge nicht senken. Dabei sei, so die Zeitung, die Beitragssenkung ausgemachtes Reformziel der Ministerin. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt der Präsident, dass insgesamt ein unzutreffendes Bild von ihm gezeichnet werde. Der Artikel gebe Gerüchte wieder, ohne entsprechende Quellen zu nennen. Er sei weder wegen unzulässiger Einmischung in die laufende Reformpolitik ins Ministerium einbestellt worden, noch habe ihm die Ministerin jemals eine Art notorischer Reformunwilligkeit vorgehalten. Die angeblichen Vorwürfe aus Ministeriumskreisen seien zudem bei ihm nicht hinterfragt worden. Bei der ihm zugeschriebenen Äußerung werde eine Einschränkung, die er gemacht habe, nicht wiedergegeben. Seine Aussage beziehe sich nämlich auf die „geltende Rechtslage“. Durch Verschweigen dieser Einschränkung werde der Inhalt seiner Aussage bewusst ins Gegenteil verkehrt. Eine Stellungnahme der Zeitung fordert der Presserat nicht an, da er schon im Rahmen der Vorprüfung die Beschwerde für offensichtlich unbegründet hält. (2003)