Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Mit überspitzter Überschrift gegen den Pressekodex verstoßen
„Bis zu 20 % der Arztrechnungen falsch“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über Abrechnungsbetrug und Mauscheleien im Gesundheitswesen. Die in dem Beitrag genannten Zahlen gehen auf die Arbeitsgruppe Abrechnungsmanipulation der Spitzenverbände der Krankenkassen zurück. Der Beschwerdeführer – ein Arzt – bezeichnet die Überschrift als falsch. Gemeint sei, dass die Ärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nicht korrekt abrechneten und diese den Krankenkassen zu hohe Kosten in Rechnung stelle. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Wenn man die Überschrift lese, so der Beschwerdeführer weiter, könne man meinen, dass 20 Prozent der Ärzte auch gegenüber den Privatpatienten falsch abrechneten. Dies werde in der Original-Agenturmeldung aber nicht gesagt. Auch der erste Satz des Beitrags sei falsch. „Abrechnungsbetrug und Mauscheleien verursachen im Gesundheitswesen nach Schätzung der Krankenkassen jedes Jahr einen Schaden von mindestens 1 Milliarde Euro“ heiße es da. Leidtragende von falschen Abrechnungen seien weder die Kassen noch die Patienten, sondern die anderen niedergelassenen Ärzte. Rechne ein Arzt bewusst oder wider besseres Wissen falsch ab, erhöhe sich dadurch weder das Budget, das die Krankenkassen an die Kassenärztliche Vereinigung zahlten, noch der Beitrag der Versicherten. Lediglich das Honorar, das der gesamten Ärzteschaft zustehe, verringere sich. Der Beschwerdeführer kritisiert außerdem die Unterstellung, dass Ärzte bewusst falsch abrechneten. Jedem Fehler, so werde impliziert, liege eine betrügerische Absicht zugrunde. Nicht einverstanden ist er auch mit der Aussage des Vertreters der Spitzenverbände, die bekannt gewordenen Betrugsfälle seien nur die Spitze eines Eisberges. Die Chefredaktion der Zeitung räumt ein, dass die Zuspitzung in der Überschrift nicht korrekt gewesen sei. Die ansonsten kritisierten Textstellen hätten allerdings eindeutige Bezüge auf die Aussagen des Vertreters der Spitzenverbände der Krankenkassen. Die Kassenärztliche Vereinigung sei zu den Vorwürfen gehört worden. Insofern sei die Redaktion der Sorgfaltspflicht nachgekommen. (2002)