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Alarmübungen unterschiedlich definiert

Schulleiter wehrt sich gegen Vorwurf falscher Dienstauffassung

Unter der Überschrift „Feuerwehr bleibt außen vor“ kritisiert eine Lokalzeitung, dass an einem Gymnasium der Stadt Probealarme ohne eine Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr durchgeführt werden. Das Blatt zitiert den Brandinspektor der Stadt mit der Feststellung, seit 1995 sei die örtliche Feuerwehr nicht mehr zu Alarmübungen eingeladen worden. Der Leiter der Schule nimmt die Veröffentlichung zum Anlass, sich beim Deutschen Presserat zu beschweren. Der Artikel insinuiere, er habe kein Interesse am Brandschutz, und würdige damit seine Person und seine Dienstauffassung herab. Die Behauptung, die Feuerwehr habe an den Alarmübungen seiner Schule nicht teilgenommen, sei nämlich falsch. In der Zeit vom 27. April 1994 bis zum 7. November 2003 habe es insgesamt 14 Alarmproben und Fehlalarme mit Anwesenheit und Beteiligung der örtlichen Feuerwehr gegeben. Nur fünf weitere Alarmproben seien ohne eine Teilnahme der Feuerwehr abgelaufen. Der Direktor der Schule kritisiert ferner, dass der Autor des Artikels mit ihm nicht gesprochen habe. Der Berichterstatter habe zwar angerufen, zu diesem Zeitpunkt sei er aber nicht in der Schule gewesen. Die Redaktionsleitung der Zeitung verweist auf die entsprechende Aussage des städtischen Branddirektors. Der Autor des Beitrags habe professionellen Standards folgend versucht, eine Stellungnahme der Schule einzuholen. Dies sei aber nicht gelungen, da gerade Schulferien gewesen seien. Da die Redaktion die Frage der Brandsicherheit in einem großen Schulzentrum aber als ein Thema von großem öffentlichen Interesse eingeschätzt habe und deshalb das Ende der Ferien nicht habe abwarten wollen, sei der Artikel ohne eine Stellungnahme der Schule veröffentlicht worden. Nach Ablauf der Schulferien etwa vierzehn Tage später habe der Schulleiter eine Stellungnahme der Schule zu dem Artikel eingereicht. Diese habe man dann nicht als Leserbrief, sondern als redaktionellen Beitrag veröffentlicht. Somit habe man dem Schulleiter Gelegenheit gegeben, seine Sicht der Dinge darzustellen. In einem weiteren Artikel unter der Überschrift „Die erste Übung seit 1997“, der eine Woche später erschienen sei, werde deutlich, dass Feuerwehr und Schulleitung die vorgeschriebenen Räumungsübungen offenbar unterschiedlich definieren. In der Darstellung des strittigen Sachverhalts sieht die Redaktion daher weder eine falsche Tatsachenbehauptung noch eine Verleumdung des Direktors. Man habe vielmehr berechtigte öffentliche Interessen wahrgenommen. (2003)