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Zulässige Meinungsäußerung 2

Kommentar zu personellen Verflechtungen in Stadtbetrieben

Personelle Verflechtungen bei Betrieben der Stadt sind Thema eines Artikels, der in einer Regionalzeitung unter der Überschrift „Privilegienstadel“ erscheint. Von dem Beitrag betroffene Kommunalpolitiker halten in dem Beitrag aufgestellte Behauptungen für falsch. Zum Beispiel sei es falsch, dass ein namentlich erwähnter Mann an der Spitze der Bäderbetriebe stünde. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass der von der Zeitung erhobene Vorwurf der Klüngelei nicht haltbar sei. Sie wenden sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass man einem der erwähnten Kommunalpolitiker angeboten habe, sich in einem Leserbrief zu den Vorwürfen zu äußern. Dieser habe aber darauf verzichtet. Dass die Zeitung mit ihrem Vorwurf nicht allein sei, bewiesen Beiträge in anderen Blättern. Entgegen der Auffassung der Kommunalpolitiker sei eine Verknüpfung zwischen städtischen Betrieben durchaus gegeben. Die Stadtwerke seien schon vor Jahren in die Schlagzeilen geraten. Damals sei eine Villa in bester Stadtlage einem SPD-Stadtrat verkauft worden, der zugleich Angestellter der Stadtwerke gewesen sei. So habe der Mann einen deutlichen Informationsvorsprung gehabt. Der Verkauf sei auch nicht öffentlich ausgeschrieben worden, sondern in nichtöffentlicher Sitzung dem Mitarbeiter der Stadtwerke und SPD-Ratskollegen zugesprochen worden. Diese Verquickungen von Informationsvorsprüngen und Ämterhäufungen bei den Stadtwerken – in einem Fall war der Vater Vorsitzender der Stadtwerke, der Sohn Bädermanager – habe die Redaktion zu dem Kommentar bewogen. Dabei werde mit deutlicher Meinung auf die Hintergründe des Augenblicks und der Vergangenheit hingewiesen. (2001)