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Bildunterzeile falsch

Wertvolle afrikanische Figur als Imitat bezeichnet

Den sehr kritischen Bericht über eine Ausstellung afrikanischer Kunst in Prag illustriert eine überregionale Zeitung mit dem Foto eines Exponats. In der Unterzeile heißt es: „So sieht ein Imitat aus: Eine Figur aus der Sammlung …..“. Es folgt der Name eines renommierten Sammlers. Ein Leser teilt mit, dass die Unterschrift falsch ist, und ruft den Deutschen Presserat an. Bei dem Exponat handle es sich um eine Figur, die 1999 bei Sotheby´s in London versteigert worden sei und die dort als vielfach abgesichertes Original gelte. Zudem habe sie sich niemals in der genannten Sammlung befunden. Die Geschäftsführung der Zeitung teilt mit, dass der Beschwerdeführer die Bildunterschrift zu Recht beanstande. Dem verantwortlichen Redakteur sei eine Verwechslung unterlaufen, als ihm der Autor des Beitrages per E-Mail zwei Fotos geschickt habe, von denen eines die echte und das andere die imitierte Figur zeige. Da sich beide Figuren naturgemäß sehr ähnelten, sei es bei der telefonischen Identifizierung zu einem Missverständnis gekommen. Nach der Veröffentlichung und der Aufdeckung des Irrtums habe man in der Redaktion erwogen, zu Korrekturzwecken beide Fotos zu bringen oder die Bildunterschrift anderweitig richtig zu stellen. Beides habe man allerdings nicht für sachgerecht gehalten, da eine neuerliche Fotoveröffentlichung zu aufwendig erschien und eine rein textliche Richtigstellung den Sachverhalt kaum hätte verständlich vermitteln können. Die Zeitung bedauert den Vorfall und hat dieses auch in einem Schreiben an den Beschwerdeführer zum Ausdruck gebracht. Die Kritik an der Rezension des Autors jedoch hält sie nicht für gerechtfertigt. Sie sei zwar sicherlich pointiert formuliert, aber nicht unzulässig. (2002)