Werbung für einen Reiseveranstalter
Das Leistungsspektrum der Firma wird ausführlich dargestellt
Ein Leser stößt bei der Lektüre seiner Regionalzeitung auf vier Fälle von Schleichwerbung und teilt seine Bedenken dem Deutschen Presserat mit. In einem Artikel unter der Überschrift “Mallorca buhlt wieder um die Kegelbrüder” wird auf ein deutsches Reiseunternehmen verwiesen, das seit 30 Jahren “Ballermann”-Reisen organisiere und in diesem Segment unangefochten Marktführer sei. In einem Beitrag über “Europas größte Kegelparty” in der Halle Münsterland wird erwähnt, dass die Hauptpreise der täglichen Clubwettkämpfe aus vielfältigen und unterhaltsamen Reisen des selben Unternehmens bestehen. In einem Beitrag über Krk, die “vergessene Adria-Insel”, wird der General-Manager eines Hotels zitiert, der sich weitere Gesprächspartner wie den bereits mehrfach erwähnten deutschen Reiseunternehmer wünscht. Dem Beitrag beigestellt ist ein Interview mit dem Produktmanager des “feinen” Reiseveranstalters, der das breite Leistungsspektrum seiner Firma erläutert. In einem der Texte wird auf eine Website hingewiesen, die – wenn man sie anklickt – zu dem Touristikunternehmen führt. Die Chefredaktion der Zeitung beteuert, dass dem Verlag keinerlei Vorteile durch die nicht zu Unrecht bemängelte Mehrfachnennung des Reiseunternehmens entstanden seien. Der Beitrag über die Keglertreffen auf Mallorca basiere auf einem Agenturbericht. Die Kegeltouren des Reiseveranstalters seien ebenso wie die Großveranstaltung in der Halle Münsterland in der Region ein Begriff. Auf das Interesse der Leser stoße auch der Text über die Insel Krk, weil bei der großen Keglerparty Reisen dorthin zu gewinnen waren. Das Interview dazu habe man sich allerdings journalistischer gewünscht. (2003)