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Diskriminierung von Roma

Boulevardzeitung berichtet über einen „Sozial-Schmarotzer“

Ein Boulevardblatt berichtet über Betrugsfälle in eher wohlhabenden Kreisen. Unter der Schlagzeile „Sozial-Schmarotzer mit Porsche-Fuhrpark“ teilt sie ihren Leserinnen und Lesern mit, die Polizei fahnde nach Rudolf S. (44) und warne dabei gleichzeitig Frauen um die 50. Wörtlich schreibt das Blatt: „Denn Rudolf ist weder Offizier noch Kaufmann. Nur ein dreister Betrüger. Ein Sozialhilfeempfänger, ein Roma-Angehöriger, der selbst den Staat noch abzockt.“ Der Mann habe gleich zwei Porsche auf den Namen seines 8-jährigen Sohnes angemeldet, kassiere Sozialhilfe und jage – getarnt als Rosenkavalier - vermögenden Frauen hohe Summen Geldes ab. Deshalb die Warnung der Polizei: „Finger weg von diesem Mann !“. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ruft den Deutschen Presserat an. Die Kennzeichnung des Betrügers als Roma sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Rechtsabteilung des Verlages kritisiert grundsätzlich die Art und Weise der Beschwerdeführung. Es könne nicht richtig sein, jede einzelne Erwähnung der Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe zu tabuisieren und – schlimmer noch – zu sanktionieren. Ein erzwungener Verzicht auf die Verbreitung von Informationen stelle eine der Schlüsselfragen der Presse- und Meinungsfreiheit dar. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Im Rahmen dieser Grundrechte mag es akzeptabel sein, mit der Erwähnung ethischer, rassischer und nationaler Zugehörigkeiten in der Presse vorsichtig umzugehen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Erwähnung derartiger Umstände, solange sie nicht gezielt hervorgehoben werden, um Stimmung zu machen oder Vorurteile zu verstärken, sanktioniert wird.“ Im konkreten Fall habe der Verfasser des Artikels nur diejenigen Informationen weitergegeben, die er im Rahmen einer Pressekonferenz der zuständigen Staatsanwaltschaft erfahren habe. In dieser Pressekonferenz habe die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Angehörigen der Roma handele. (2003)