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„Moslemisierung Europas“

Persönliche Sichtweise des Autors wiedergegeben

Der Leitartikel einer Regionalzeitung enthält diese Passage: „Der dutzendfache, benahe schon legendär-berüchtigte Straftäter mit dem Decknamen ´Mehmet´ ist unlängst nicht nur aus der Türkei nach Deutschland zurückgekehrt. Vielmehr genießt der junge Moslem bis auf weiteres fürsorgende Betreuung und Obhut in einer Einrichtung der christlichen Münchner Diakonie.“ Und weiter: „Zur selben Zeit tragen Menschen gerade aus dem islamischen Kulturkreis mitten unter uns auch hier in Deutschland furchtbare Bandenkriege aus und schrecken selbst bei Familienfehden nicht vor Mord und Totschlag zurück.“ Ein Leser des Blattes, der den Deutschen Presserat anruft, kritisiert, dass in der ersten Passage die Religionszugehörigkeit von Mehmet erwähnt werde, obwohl sie mit seinen Straftaten nichts zu tun habe. Auch in der zweiten Passage liege eine Diskriminierung vor, da die Religionszugehörigkeit von Straftätern quasi als Ursache bzw. Grund für deren Straffälligkeit hingestellt werde. Die Chefredaktion meint, es könne nicht sein, dass die Presse Kriminelle selbst dann nicht mit ihrer Herkunft in Verbindung bringen dürfe, wenn das Verbrechen offensichtlich aufgrund der Lebensauffassungen anderer Kultur- und Glaubenskreise begangen worden sei. Sie verweist auf die immer wiederkehrende Selbstbezichtigung von Tätern islamischer Herkunft, die sich ausdrücklich auf die von ihnen praktizierte gespenstisch anmutende „Kultur der Rache“ beriefen. (2002)