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Diskriminierung von Sinti und Roma

Strafunmündige Kinder wurden zu Einbrüchen angeleitet

Die Polizei habe zwei führende Köpfe hier lebender Einbrechergruppen gefasst, meldet eine Lokalzeitung. Der ältere der beiden Tatverdächtigen habe nach Erkenntnissen der Fahnder strafunmündige Kinder aus seinem Umfeld angeleitet, Einbrüche und Diebstähle zu begehen. Das Blatt teilt mit, dass die Festgenommenen der Volksgruppe der Sinti und Roma angehören. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fügt den Beitrag einer Sammelbeschwerde beim Deutschen Presserat bei. Die Kennzeichnung der Täter sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Auch ein Landesverband Deutscher Sinti und Roma reicht eine Beschwerde ein. Dieser Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot scheine System zu haben. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung nimmt die beiden Beschwerden zur Kenntnis. Er erklärt dazu: „Wir sind aber nicht mehr bereit, auf diese standardisierten Beschwerden auf der Grundlage von Ausschnittdiensten jedes Mal detailliert Stellung zu nehmen.“ Er verweise daher auf Ausführungen der Chefredaktion in ähnlichen Fällen. (2003)