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Anklage gegen einen Rechtsanwalt

Spät gemeldeten Freispruch unverzüglich gemeldet

„Rechtsanwalt angeklagt“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Zeitung über einen Prozess am Landgericht. Dort hat sich ein Anwalt wegen der Beihilfe zur Falschaussage zu verantworten. Er soll in einem Mordprozess die dem Angeklagten zugeschriebene Tat dessen Ehefrau zugeschoben haben. Der Anwalt ist der Ansicht, dass sein Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Dies sei mittlerweile auch gerichtlich festgestellt worden. In dem Bericht, der auf eine dpa-Meldung zurückgehe, sei der Sachverhalt falsch dargestellt worden. Die Zeitung habe über den Prozess berichtet, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits freigesprochen worden sei. Die Zeitung hätte entsprechend berichtet, sei jedoch nicht bereit gewesen, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten. Der Anwalt ruft den Deutschen Presserat an. Der Stellvertretende Chefredakteur der Zeitung widerspricht der Behauptung, die Redaktion habe die dpa-Meldung verfälscht. Er merkt an, dass zu dem Zeitpunkt, als die Zeitung die dpa-Meldung übernommen habe, noch nichts über den Ausgang des Verfahrens gemeldet worden sei. Der später von dpa gemeldete Freispruch habe in der Ausgabe dieses Tages nicht mehr berücksichtigt werden können. Nachdem man von dem Freispruch erfahren habe, sei unverzüglich berichtet worden. (2000)