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Verdächtigungen falsch

Kirchenmusiker grundlos beschuldigt, Kinder missbraucht zu haben

Im Bericht einer Lokalzeitung wird in der Überschrift die Frage gestellt, ob sich der Musikerzieher einer bestimmten Schule an Kindern vergriffen habe. Zwei Tage später teilt die Zeitung mit, dass ihre Informationen falsch gewesen seien. Die Verdächtigen arbeiteten in einer anderen von insgesamt fünfzehn Gemeinden im Kirchenkreis. Nach Ansicht des Lehrers hat sich die veröffentlichte Unterstellung als haltlos erwiesen. Die dort enthaltene Behauptung sei von der Redaktion nicht sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft worden. Die Zeitung habe zwar ihre falschen Behauptungen zurückgenommen, aber nicht in der gleichen Größe. Er ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, die Pröpstin des Kirchenkreises habe es abgelehnt, der Zeitung die Schule zu nennen, an der sich die Vorgänge abgespielt hätten. Ein sonst sehr zuverlässiger Informant habe die Schule jedoch genannt. Am Freitagabend sei es nicht mehr möglich gewesen, die Information eingehender zu überprüfen. Man habe sich zur Veröffentlichung entschieden, um nicht sämtliche Gemeinden im Kirchenkreis zu schädigen. Die Redaktion habe ihren Bericht entsprechend vorsichtig formuliert und auch mitgeteilt, dass der Kirchenmusiker die Vorwürfe entschieden zurückweise. Als sich am Wochenende herausstellte, dass ein schwerwiegender Fehler unterlaufen war, habe die Zeitung in der Montagausgabe eine umfassende Richtigstellung vorgenommen. Die Angelegenheit sei einvernehmlich beigelegt. Die Chefredaktion habe sich bei dem fälschlich Angegriffenen entschuldigt. (2002)