Diskriminierung von Landfahrern
Landfahrern betrügerische Geldgeschäfte vorgeworfen
Eine Boulevardzeitung meldet, die Glückssträhne einer Betrügerbande sei abrupt geendet, weil sie zufällig an einen V-Mann des Landeskriminalamtes geraten sei. Reiche Männer in teuren Autos seien ihre bevorzugten Opfer gewesen. Die Landfahrer hätten ihnen ein höchst lukratives Tauschgeschäft, nämlich Euro gegen Schweizer Franken zu sensationellen Wechselkursen angeboten. So seien der Chefarzt einer Privatklinik und zwei Unternehmer zur Geldübergabe in ein Luxushotel gekommen, hätten aber hinterher statt harter Fränkli nur wertlose Papierstreifen in ihren Koffern gefunden. Auf diese Weise hätten die Landfahrer 260.000 Euro erbeutet. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma bezieht die Veröffentlichung in eine Sammelbeschwerde an den Deutschen Presserat ein. In einem Standardbrief heißt es, zum Verständnis des Tathergangs sei es nicht notwendig gewesen, die Betroffenen als Minderheit zu kennzeichnen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung erklärt, die Redaktion habe den Begriff „Landfahrer“ aus der Pressemitteilung der zuständigen Polizei übernommen. „Landfahrer“ sei per Definition des Deutschen Rechtswörterbuchs jemand, der „reisend Handel treibt bis hin zum berufslosen Landstreicher oder Bettler“. Von daher sei eine reine Einengung dieses Begriffs auf Sinti und Roma für seine Redaktion tatsächlich und auch sprachlich nicht gegeben und schon gar nicht in dieser Absicht verwendet worden. Schließlich verweist der Beschwerdegegner auf das Bundessozialhilfegesetz. In der Durchführungsverordnung zu § 72 sei ebenfalls von „Landfahrern“ die Rede, sicherlich nicht in diskriminierender und hetzerischer Absicht. (2003)