Überschrift irreführend
3040 Mark vom Staat und den Kindsvätern
Ein Fernsehstar besitzt mehrere Miethäuser in einer norddeutschen Stadt. Nachdem eine Frau mit drei Kindern ihre Miete nicht mehr zahlen kann oder will, wird ihr gekündigt. Nachbarn protestieren öffentlich mit Transparenten gegen die Kündigung. Eine Boulevardzeitung berichtet und bringt Zitate, die die Frau jedoch nicht geäußert haben will. Die Rechtsvertretung der Gekündigten teilt mit, dass die Zitate nicht von ihrer Mandantin stammen. So werde behauptet, sie bekomme 3040 Mark vom Staat, bezahle aber ihre Miete nicht. Sie arbeite als Wahrsagerin, was die Frau jedoch bestreitet. Die öffentlichen Vorwürfe veranlassen die Rechtsvertretung der Betroffenen, den Deutschen Presserat anzurufen. Die regionale Redaktion der Boulevardzeitung teilt mit, dass der Berichterstattung im wesentlichen Gespräche eines Redakteurs mit der Frau zugrunde gelegen hätten. Die Zitate seien korrekt wiedergegeben worden. In einem zweiten Telefonat habe sich die Frau zudem positiv über den ersten Artikel geäußert und keine Fehler moniert. Richtig sei allerdings der Einwand der Beschwerdeführerin, dass sie keine 3040 Mark vom Staat bekomme. Eine Teilsumme davon werde von den Kindsvätern aufgebracht und nicht vom Staat. Auch bezüglich des Mietrückstandes sei der Redaktion ein Fehler unterlaufen. So sei die Beschwerdeführerin nicht mit drei, sondern lediglich mit zwei Monatsmieten im Rückstand gewesen. (2001)