Entscheidungen finden

Bezeichnung “Hamas-Mitglieder“

Hinweis auf die Quelle der Nachricht ist ausreichend

Eine überregionale Zeitung berichtet über die Auseinandersetzungen im Nahen Osten. In dem Beitrag heißt es, die israelische Armee habe Hamas-Mitglieder bzw. Hamas-Aktivisten getötet. Ein Leser kritisiert die Bezeichnung „Hamas-Mitglieder“, da diese von israelischen Stellen übernommen worden sei. Es handle sich um eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung. Der Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat anruft, hält es nicht für richtig, dass die Zeitung an prominenten Stellen wie Bildunterschrift und Artikelüberschrift eine Behauptung aufstelle, die erst in der vierten Textspalte mit dem Hinweis „nach israelischer Darstellung handelt es sich um Mitglieder der radikalen Hamas-Gruppe“ zurecht gerückt werde. Die Rechtsabteilung der Zeitung erklärt, bei dem fraglichen Foto handle es sich um ein Agentur-Bild, bei dem eine Nach-Recherche generell nicht erforderlich sei. Des Weiteren könne man sich auf Erklärungen von Regierungsstellen verlassen; eine Überprüfung sei auch hier nicht notwendig. Die in dem Artikel veröffentlichten Aussagen, bei den Toten handle es sich um Hamas-Terroristen, seien deshalb journalistisch vertretbar. (2001)