Zitat
Unternehmer wehrt sich gegen eine ihm zugeschriebene Aussage
Eine Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Holding erhöhte zu Unrecht die Miete“ über das Urteil eines Landgerichts im Streit zwischen einem Mieter und einer Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft. Der Betroffene hatte gegen die Holding wegen unzulässiger Mieterhöhungen auf Rückzahlung von eingezogenen Mieterhöhungsbeträgen geklagt. Das Amtsgericht hatte dem Mieter Recht gegeben. Auch das Landgericht habe sämtliche Mieterhöhungen – so die Zeitung – in diesem Fall für „unwirksam“ erklärt und dem Mieter zugebilligt, Rückzahlungen des zu Unrecht abgebuchten Mietzinses zu verlangen. Die Autorin des Beitrages erläutert die Sachlage und zitiert den Geschäftsführer der Holding, der keine Lawine von Rückzahlungen fürchte. Nur die rund 20 klagenden „Altfälle“ könnten weitere Ansprüche geltend machen. Dazu der Geschäftsführer: „Was macht das schon?“ Der zitierte Geschäftsmann wehrt sich gegen die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er kritisiert, dass das ihm unterstelle Zitat „Was macht das schon?“ falsch sei. Weiterhin beanstandet er, dass seine Hinweise auf anders lautende Urteile des Landgerichts bewusst unterdrückt worden seien, um in dem Artikel eine gewisse Tendenz entstehen zu lassen. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist den Vorwurf, das Zitat „Was macht das schon?“ sei erfunden, zurück. Nach Auskunft der Autorin habe der Beschwerdeführer sich insgesamt dreimal so geäußert, einmal davon in der englischen Version „So what?“. Auf Nachfrage der Autorin habe er den Bedeutungsgehalt dieses Ausdrucks mit „Was macht das schon?“ erklärt. (2003)