Rechercheergebnisse
Lokalzeitung berichtet über die Finanznöte eines Pflegedienstes
Senioren schließen sich zusammen, gründen eine Wohngemeinschaft. Für den Fall, dass sie Pflege benötigen, kaufen sie zudem ambulante Pflegeleistungen ein. So geschehen in einer großen Stadt. Doch der Pflegedienst, der zu seinen besten Zeiten zehn Mitarbeiter beschäftigte, meldet im August 2003 Insolvenz an. Rund 25 Gläubiger stellen Forderungen in Höhe von 120.000 Euro. Die Lokalzeitung berichtet über den Fall unter der Überschrift „Ein Geschäft mit Alten“. Als einen der Gründe für die finanzielle Schieflage des Pflegedienstes nennt sie einen Fehlbetrag von 40.000 Euro auf einem Treuhandkonto, mit dem die Leistungen des Pflegedienstes bezahlt werden sollten. Zugriff auf dieses Konto habe ein ehemaliger Heimleiter gehabt, der von den Mitgliedern der Wohngemeinschaft eine Vollmacht erhalten habe. Der genannter Heimleiter schaltet den Deutschen Presserat ein. Es habe weder ein Treuhandkonto gegeben, noch habe er demzufolge den Zugriff auf ein solches gehabt. Die Passage beruhe auf Aussagen in einer nichtöffentlichen Gläubigerversammlung, die der Ansicht sei, dass noch Forderungen in Höhe von 40.000 Euro gegenüber ihm offen seien. Die Redaktion habe diese Ansicht ungeprüft übernommen und als Tatsache dargestellt. Der Chefredakteur der Zeitung verweist auf eine Stellungnahme der Autorin des Artikels, die im Anschluss an die Gläubigerversammlung entsprechende Informationen von ehemaligen Mitarbeitern des Beschwerdeführers erhalten haben will. Die Mitarbeiter wollten aber nicht öffentlich zitiert werden. Der Insolvenzverwalter habe in der Versammlung mitgeteilt, dass auf dem Treuhandkonto ein Betrag von 40.000 Euro fehle. In dieser Sache sei mittlerweile auch ein Mahnbescheid des zuständigen Amtsgerichts ergangen. (2003)