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Veröffentlichung in Absprache

Fußballer mit Darstellung seines Klinikaufenthalts einverstanden

Unter der Überschrift „Bayern-Star Deisler – Sein Leben in der Psycho-Klinik“ beschreibt eine Boulevardzeitung Aufenthalt und Behandlung des Fußballspielers Sebastian Deisler in einer Psychiatrischen Klinik. In einer Schlagzeile zu einem Foto, das den 23-jährigen Bayern-Spieler während eines Bundesligaspiels zeigt, wird die Frage gestellt: „Wann sehen wir ihn wieder so?“. Der Beitrag ist reich illustriert, u.a. mit einem Foto der schwangeren Deisler-Freundin. Eine Leserin des Blattes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht die Persönlichkeitsrechte Deislers und die seiner Freundin verletzt. Laut Richtlinie 8.2 genieße der Aufenthalt in einer Klinik einen besonderen Schutz. Im vorliegenden Fall sei nicht der Fußballspieler, sondern der Mensch Sebastian Deisler von einer Krankheit betroffen. Zudem sei „Psycho-Klinik“ eindeutig eine abwertende Bezeichnung. In ihrer Stellungnahme teilt die Rechtsabteilung des Verlages mit, dass die Veröffentlichung in Absprache mit dem Fußballspieler und dessen Rechtsanwalt erfolgt sei. (2003)