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Fotoveröffentlichung gegen Bezahlung

Kostenlose Unternehmensreportagen, aber Bilder werden berechnet

Ein Wirtschaftsmagazin bietet Firmen kostenlose Unternehmensreportagen an, berechnet jedoch Fotos mit 4,95 Euro (schwarzweiß) oder 8,95 Euro (Farbe) je Millimeter Höhe und Spalte. Diese Praxis hält ein Wirtschaftsjournalist für einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefetage des Magazins nimmt die Beschwerde „mit Erstaunen zur Kenntnis“ und verweist auf sechs Mitbewerber, die nach gleichen oder ähnlichen Prinzipien arbeiten und offensichtlich bislang keine juristischen Probleme hatten. Das Wirtschaftsmagazin bezeichnet sich als Anzeigenblatt und verweist auf das Standardwerk „Presserecht“ (Löffler). Danach muss Werbung nur dann kenntlich gemacht werden, wenn ein Anzeigenblatt auch redaktionelle Beiträge enthält. Das Blatt bestehe jedoch ausschließlich aus Werbung. Deshalb sei auch eine Trennung von Werbung und redaktionellem Teil gar nicht möglich. (2002)