Falschdarstellung zurückgewiesen
Kommunale Auftragsvergabe im Zwielicht
Eine Auftragsvergabe ist Gegenstand mehrerer Beiträge in einer Regionalzeitung. Die Hauptrolle spielt dabei ein CDU-Stadtrat und Chef eines Ingenieursbüros, der der Zeitung falsche Darstellungen vorwirft und den Deutschen Presserat einschaltet. Er habe weder im Stadtrat eine Vorlage zu diversen Vorplanungsleistungen für das örtliche Klärwerk eingebracht, noch klage er gegen die Stadt. Weiterhin sei er auch nicht rechtskräftig verurteilt, wie die Zeitung behaupte, sondern seine Firma. Dabei handle es sich auch nicht um eine strafrechtliche Verurteilung. Er betont, dass auch die Behauptung, ihm sei ein Planungsauftrag zugeschanzt worden, falsch sei. Bei der Vergabe sei die Kommunalordnung des betreffenden Bundeslandes beachtet worden. Die Chefredaktion der Zeitung äußert sich zu den Vorwürfen. Der Kommunalpolitiker habe die Vorlage zu Vorplanungsleistungen eingebracht. Einen Auszug aus dem Protokoll der Sitzung könne man nicht beifügen, da der Bürgermeister eine Kopie verweigert habe. Die Protokollführerin könne den Vorgang jedoch bestätigen. Die Zeitung bleibt bei ihrer Behauptung, der Beschwerdeführer und seine Frau klagten seit Jahren gegen die Stadt. Zu der Feststellung, der Kommunalpolitiker sei zweimal verurteilt worden, erklärt die Redaktion, zwar sei die Firma von den Urteilen betroffen, doch werde diese allein von dem Beschwerdeführer vertreten. Was den Begriff „zugeschanzt“ betreffe, so sei dies eine saloppe Formulierung, die sich daraus erklären lasse, dass der Ingenieur als Parteiloser der CDU-Fraktion des Stadtrats angehöre, mit deren Stimmen die Vergabe erfolgte, und er zugleich auch Vorsitzender des Finanzausschusses sei. (2001)