Foto mit falscher Unterzeile
Tellereisen wurde mit Totschlagfallen verwechselt
Unter der Überschrift „Tödliche Klemme“ berichtet ein Nachrichtenmagazin über die Fangjagdverordnung in Schleswig-Holstein, nach der Totschlagfallen wie der so genannte „Schwanenhals“ erlaubt bleiben, da sie tierschutzgerecht seien. Dem Beitrag beigestellt ist ein Foto, das einen Iltis in einer Falle zeigt. Die Unterzeile lautet: „Iltis in Totschlagfalle“. Ein Leser, der den Deutschen Presserat anruft, weit darauf hin, dass es sich bei der abgebildeten Falle um ein Tellereisen handele, das fälschlicherweise als Totschlagfalle bezeichnet werde. Tellereisen seien in Deutschland seit 1934 verboten. Das Foto sei in Rumänien aufgenommen worden. Das Magazin habe durch dieses Bild rumänische Verhältnisse in die deutsche Realität implantiert und damit dem Leser eine Situation vorgegaukelt, die nicht existiere. Die Rechtsabteilung des Nachrichtenmagazins teilt mit, dass die Redaktion das Foto von einer Agentur erhalten habe. Die Unterzeile habe „Iltis in Schlagfalle“ gelautet. Es sei für Redakteur nicht erkennbar gewesen, dass das Foto in Rumänien aufgenommen worden sei. Davon abgesehen komme es ausschließlich darauf an zu zeigen, wie eine solche Falle aussehe und wie sie funktioniere. Der Beschwerdeführer habe recht damit, dass das Foto einen Iltis in einem Tellereisen zeige und dass die Jagd mit diesen Fallen in Deutschland verboten sei. Die Differenzierung zwischen erlaubter Totschlagfalle und verbotener Schlagfalle, die der Leser fordere, sei jedoch eine sehr formale Betrachtung, die an der Realität völlig vorbei gehe. Tellereisen seien zwar verboten, weil sie größere Tiere nicht in jedem Fall töteten, de facto seien aber auch sie Totschlagfallen und müssten deshalb im allgemeinen Sprachgebrauch auch so bezeichnet werden dürfen. (2002)