Homepage kritisiert
Boulevardblatt bezeichnet Internetauftritt als „Kindersex-Seite“
In mehreren Artikeln berichtet eine Boulevardzeitung über pädophile Tendenzen auf der Homepage einer sogen. Jugendselbsthilfe. In dem ersten Beitrag heißt es, auf der Homepage werde über freie Liebe aufgeklärt. Sie sei über ein bekanntes Pädophilen-Portal leicht zu finden. In dem zweiten Artikel wird mitgeteilt, dass auf der Homepage zu Sex mit Kindern aufgerufen werde. In der dritten Veröffentlichung wird ein Professor, der für die Jugendselbsthilfe verantwortlich zeichnet, interviewt. Dabei wird die strittige Homepage als „Kindersex-Seite“ bezeichnet. Der betroffene Professor wendet sich an den Deutschen Presserat und beklagt eine Falschberichterstattung. Die Homepage seiner Jugendselbsthilfe sei keine „Kindersex-Seite“. Zudem sieht er eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, da sein Foto aus der Internetseite seiner Fachhochschule kopiert und ohne sein Wissen in den Beitrag eingeklinkt worden sei. Zwei Mitglieder der Jugendselbsthilfe beschweren sich gleichfalls. Sie kritisieren ebenfalls falsche und ehrverletzende Aussagen in den Artikeln. So würde auf der Homepage nicht über freie Liebe aufgeklärt. Die Seite enthalte auch keinen Aufruf zu Sex mit Kindern. Weiterhin sei sie auch nicht über ein Pädophilen-Portal leicht zu finden. Die Rechtsabteilung des Verlages weist darauf hin, dass die Beschwerdeführer auf den durch sie publizierten Internetseiten das freie Selbstbestimmungsrecht der Kinder ab 12, u. a. auch „das Recht auf Liebe, gewaltfreien Sex und Zärtlichkeit nach eigenen Vorstellungen und freien Vereinbarungen wie und mit wem auch immer“ forderten. Dies sei eine gesellschaftlich nicht vorherrschende Auffassung, die den Gesetzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zuwiderlaufe. Der Vorgang sei um so brisanter, als zumindest der beschwerdeführende Professor in seiner Funktion als Hochschullehrer eine Vorbildfunktion habe. Verfasser solcher provokativer Mindermeinungen müssten gerade in der heutigen Zeit, in der eine Verstärkung des Jugendschutzes immer wieder öffentlich diskutiert werde, auch öffentliche Kritik hinnehmen. Die Rechtsabteilung betont, dass die Beschwerdeführer durch die Redaktion vor der Berichterstattung mit den darin geäußerten Vorwürfen konfrontiert und später auch entsprechend zitiert worden seien. (2003)