Falschberichterstattung
Formulierung im Bericht einer Zeitung war unkorrekt
In die Orangerie des örtlichen Schlosses einer Großstadt soll eine Business School einziehen. Das berichtet die Regionalzeitung. Sie stellt dem Artikel einen Kasten zur Seite, in dem chronologisch der Weg zu dieser Bildungseinrichtung nachgezeichnet wird. Eine Passage lautet: „Im September 2001 gibt der Rat der Stadt grünes Licht für die Errichtung einer Hochschule in der Orangerie.“ Dagegen wendet sich ein Leser der Zeitung, der den Deutschen Presserat einschaltet. Er teilt mit, dass es einen solchen Ratsbeschluss nicht gegeben habe. Aus dem Protokoll der fraglichen Sitzung, das dem Presserat vorliegt, gehe ein solcher Beschluss nicht hervor. Im Gegenteil habe ein Ratsherr sogar gesagt, dass sich zwar seit einiger Zeit das Gerücht halte, dass man eine Bildungseinrichtung in die Orangerie des Schlosses „packen“ wolle, dies aber nicht geschehen werde. Die Zeitung bestreitet eine Falschberichterstattung. Der Beschwerdeführer sei gegen die Schule und suche daher nach Gründen, der Redaktion fehlerhafte Berichterstattung vorzuwerfen. Er setze nunmehr die Worte „grünes Licht…“ mit „Ratsbeschluss…“ gleich. Das sei jedoch falsch. Die Redaktion habe bewusst die vagere Formulierung gewählt, weil die zuständigen Ratsausschüsse zwar ein weitgehendes Einvernehmen erreicht hätten, die Entscheidung aber noch nicht formalisiert worden sei. (2002)