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Begriff Russland-Deutsche

Nennung der ethnischen Zugehörigkeit nicht erforderlich

„Fünf Russland-Deutsche verprügeln Schalker Fans“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über eine Prügelei im Umfeld eines Fußballspiels, in deren Verlauf die Beteiligten brutal zusammengeschlagen werden. Im Text werden die Russland-Deutschen als „Russen“ bezeichnet, gegen die die Polizei Anzeige erstattet habe. Ein Leser ist der Meinung, dass man deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die in Deutschland wohnen, nicht als Russland-Deutsche bezeichnen dürfe. Zudem sei der Ausdruck „Gegen die Russen erstattete die Polizei Anzeige“ nationalistische Gipfel des Artikels. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. Als „querulatorisches Machwerk“ bezeichnet die Rechtsabteilung des Boulevardblatts die Beschwerde. In diesem Fall „sträubt sich die Feder, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen“. Dies umso mehr, als die Bezeichnung „Russland-Deutsche“ ein allgemein anerkannter Begriff sei. Im Hinblick auf die Form der Beschwerde sehe die Rechtsabteilung keinen Anlass, entsprechend der bisherigen Handhabung auf die Sache näher einzugehen. (2002)