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Asylpolitik

Beweise müssen in einem Kommentar nicht dargelegt werden

Eine Regionalzeitung kommentiert die Ergebnisse rotgrüner Koalitionsverhandlungen. Der letzte Absatz des Artikels veranlasst einen Leser des Blattes zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Darin heißt es: „Zum Beispiel die zweistelligen, Jahr um Jahr steigenden Milliardenlasten, die ´unsere´ willfährige Politikerklasse im Sofortverfahren praktisch allen Wirtschaftsflüchtlingen und sogar illegal eingereisten und trotzdem meist dauerhaft geduldeten Asylsuchenden gewährt – einschließlich Unterkunft, Verpflegung und ärztlicher Vollversorgung auch für ganze zugehörige Großfamilien“. Der Leser bemängelt, dass der Autor für seine Behauptungen jeglichen Beweis schuldig bleibe. Indem Wirtschaftsflüchtlinge und Asylsuchende sozusagen in einem Atemzug genannt würden, werde gegenüber dem uninformierten Leser vorsätzlich der falsche Eindruck erweckt, als handele es sich bei illegal nach Deutschland eingereisten Asylsuchenden grundsätzlich um nicht politisch verfolgte Asylbewerber. Der Chefredakteur der Zeitung, zugleich Autor des strittigen Kommentars, teilt mit, der Beschwerde führende Leser verfolge das Blatt seit Jahren geradezu notorisch. Er lehne es daher künftig ab, zu diesen Beschwerden Stellung zu nehmen. Er teile jedoch in diesem Fall mit, dass die Bundesregierung schon Mitte der neunziger Jahre die Aufwendungen und Folgekosten für politische Flüchtlinge auf etwa 15 bis 17 Milliarden Mark pro Jahr beziffert habe. Das hätten auch die Medien berichtet. Zu dem Vorwurf der ärztlichen Vollversorgung für Asylsuchende teilt der Chefredakteur mit, dass es ungezählte Beispiele hierfür gebe, bis hin zum offenkundigen Missbrauch der Sozialsysteme. Weder Ärzte noch Klinikbedienstete oder Krankenkasse trauten sich, diese milliardenschweren Auswüchse und Missbräuche beim Namen zu nennen, da sie Schwierigkeiten bzw. berufliche Nachteile befürchteten. (2002)