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Diskriminierung von Sinti und Roma 3

Großaktion wegen Steuerhinterziehung rechtfertigt nicht die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit

140 Beamte durchsuchen in einer Großstadt rund 30 Wohnungen und Geschäfte. Es geht um den Verdacht wegen Steuerhinterziehung. Eine Regionalzeitung stützt sich auf eine Meldung des dpa-Landesdienstes. Darin heißt es: „Steuerfahnder haben gestern in und um …. mehr als 30 Wohnungen und Geschäfte von Sinti und Roma durchsucht….“ Der Zentralrat der Sinti und Roma, der den Deutschen Presserat einschaltet, sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sowie Richtlinie 12.1. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die dpa-Chefredaktion erklärt dazu, dass sie es für notwendig gehalten habe, die betroffene Gruppe näher zu beschreiben. Eine derartige rechtsstaatliche Aktion der Polizei erfolge nur dann, wenn ein begründeter Tatverdacht vorliege. (2001)