Schleichwerbung bei Medikamenten
Redaktion bedauert selbst Verquickung von redaktionellem Text und Anzeige
In einer Zeitschrift erscheint ein Artikel, in dem es um Aidsmedikamente und ihre Wirksamkeit geht. Auf der gegenüberliegenden Seite steht eine Anzeige, in der eines der im Artikel geschilderten Medikamente beworben wird. Nach Meinung der Verbraucherzentrale könnte die Grenze zur Schleichwerbung überschritten sein. Die Redaktion habe auf Anfrage mitgeteilt, dass dem Artikel eine Produktinformation des Herstellers zugrunde gelegen habe. Sie schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion der Zeitschrift teilt mit, als Grundlage für den kritisierten Artikel hätten eigene Recherchen und Firmeninformationen gedient. Über die Anzeigenplatzierung neben dem Artikel sei man sich nicht bewusst gewesen. Die Redaktion räumt ein, dass eine unglückliche Verknüpfung von redaktionellem Text und Anzeige in diesem Fall vorliege. Sie hofft jedoch, dass der Presserat die Nachbereitung des Themas als guten Willen der Redaktion sieht, der Angelegenheit mit dem nötigen Ernst zu begegnen. Für den möglicherweise entstandenen Eindruck einer tendenziösen Berichterstattung entschuldigt sich die Redaktion. (2002)