Diskriminierung von Sinti und Roma 12
Auch die Staatsanwaltschaft spricht von „Zigeuner-Gericht“
In einer Boulevardzeitung erscheint ein Bericht mit der Überschrift „Sie schickte ihre Schwiegertochter (14) zum Betteln“. Die Angeklagten werden mit Fotos vorgestellt. Einer von ihnen sagt: „Ich bin ein Zigeuner.“ Bei dem Verfahren vor dem Landgericht geht es um Betrug, Erpressung und Körperverletzung. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Minderheitenbezeichnung sei für das Verständnis des Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Redaktionsleitung der Zeitung führt an, einer der Angeklagten bezeichne sich selbst als Zigeuner. Darüber hinaus sei wesentlicher Gegenstand der Gerichtsverhandlung das von zwei Familien angerufene „Zigeunergericht“. Auch die Staatsanwaltschaft habe von einem Zigeunergericht gesprochen. Ohne den Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Beteiligten wäre die Berichterstattung nicht verständlich gewesen. (2001)