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Ministerfrau heimlich fotografiert

Mutmaßungen über Eheprobleme des deutschen Außenministers

Unter der Überschrift „Joschka lief die junge Frau weg“ berichtet eine Zeitschrift über „das traurige Ende einer großen Liebe“. Auf sechs Seiten wird, unterstützt durch Fotos, die „Wahrheit“ verbreitet: Deutschlands beliebtester Politiker hocke alleine zu Hause vor dem Fernseher. Seine 21 Jahre jüngere Frau richte gerade eine eigene Wohnung ein. Die Zeitschrift vermutet, dass die offiziell noch intakte Ehe des deutschen Außenministers Joschka Fischer in Wirklichkeit gescheitert sei. Der Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Veröffentlichung, welche die Privatsphäre der Frau des Ministers in grober Weise verletze. Die Betroffene sei offenbar über Wochen und Monate regelrecht beschattet worden. Dem Beschwerdeführer sei nach einer Intervention in der Redaktion der Zeitschrift versichert worden, dass weitere Belästigungen unterbleiben würden. Die Journalisten hätten diese Zusicherung aber nicht eingehalten. Die veröffentlichten Fotos seien ohne Wissen der Frau, geschweige denn mit ihrer Zustimmung, geheim mit Teleobjektiv geschossen worden. Die Texte seien gespickt mit unzulässigen Aussagen über das Privatleben der Ministerfrau und enthielten darüber hinaus unwahre Tatsachenbehauptungen. So sei beispielsweise die Information, dass sie gerne „Vitello tonnato“, fein geschnittenes Kalbfleisch in Thunfischsoße, bestelle, frei erfunden, da die Ehepartnerin Fischers Vegetarierin sei. Sie habe sich niemals der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sie sei keine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und ihre Privatsphäre deshalb genauso zu respektieren wie die jedes anderen Bürgers. Der Chefredakteur der Zeitschrift lässt die Beschwerde durch seinen Anwalt zurückweisen. Von Beschattung könne keine Rede sein. Vielmehr habe die Redaktion im Wohn- und Arbeitsumfeld des Ehepaares recherchiert und Kontakt zu Personen aufgenommen, die Auskunft über den tatsächlichen Lebenswandel des prominenten Paares hätten geben können. Richtig sei, dass der Beschwerdeführer sich in der Redaktion gemeldet und sich erkundigt habe, ob über die Frau des Ministers recherchiert werde. Dies sei ihm bestätigt worden. Eine Zusicherung, die Recherche einzustellen, habe ihm die Redaktion nicht gegeben. Es sei aber mehrfach vergeblich versucht worden, eine direkte Stellungnahme der Ministergattin zu erhalten. Auch über den Pressesprecher der Grünen sei dies nicht gelungen. Der Inhalt des Artikels sei nicht zu beanstanden. Die familiäre Situation des Bundesaußenministers, soweit diese nach außen erkennbar werde, sei ein Thema von berechtigtem öffentlichen Interesse, zumal es mit der Frage nach der Glaubwürdigkeit der Beteiligten verknüpft sei. Denn die traute Zweisamkeit, die das Paar bei offiziellen Anlässen demonstriere, erscheine vor dem Hintergrund der vorliegenden Fakten als ein bewusst inszeniertes Schauspiel für die Öffentlichkeit. Eine solche Verhaltensweise lasse durchaus Rückschlüsse auf wesentliche charakterliche Eigenschaften des Bundesaußenministers zu. Die für die Berichterstattung notwendigen Informationen aus der weiteren Privatsphäre der Beteiligten seien auch nicht unzulässig, da es sich hierbei um Details handele, die allenfalls den Randbereich der Privatsphäre der Ministerfrau beträfen, weit überwiegend jedoch nur deren Öffentlichkeitssphäre. Die Fotos seien ausnahmslos von öffentlichem Grund aufgenommen, während sich die Betroffene ebenfalls auf öffentlichem Grund befunden habe. (2002)