Diskriminierung von ethnischen Gruppen
Roma-Herkunft von sieben „Klau-Kindern“ durfte genannt werden
„Sieben Geschwister – 1100 Straftaten“ überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über Rasims und seine sechs Geschwister, die mehr auf dem Kerbholz hätten als mancher Berufsverbrecher. „Sie sind Klau-Kinder“, so die Zeitung weiter. Der Fall aus Köln zeige, wie schwer es ist, gegen die jungen Diebe vorzugehen. Im Verlauf eines ausführlichen Porträts über die familiären Hintergründe und die Familientradition der betroffenen Familien heißt es unter anderem: „Bislang ist es den Fahndern nicht gelungen, Clans aus dem ehemaligen Jugoslawien – oft Roma-Familien – organisierte Kriminalität nachzuweisen.“ Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sowie Richtlinie 12.1. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Der Zentralrat legt beim Deutschen Presserat Beschwerde ein. Die Chefredaktion der Zeitung hält diese für unbegründet, da die Nennung einer Volksgruppe keine Diskriminierung sei. Im Übrigen bestehe ein begründbarer Zusammenhang zwischen der Benennung und dem Verständnis des berichteten Sachverhalts. Durch Tricks und eine expansive Ausnutzung aller Möglichkeiten werde die Aufklärung diverser Fälle so genannter „Klau-Kinder“ in Köln verhindert. Nach Erkenntnissen der Polizei gehörten die Kinder zu Roma-Clans, die aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland geflüchtet seien. Abschließend stellt sich die Zeitung auf den Standpunkt, dass die Beschwerde ausschließlich ein politisches Ziel verfolge. (2002)