Diskriminierung von Roma
Zeitung darf Verfahren als „Roma-Prozess“ bezeichnen
„Log die Zeugin, um Sozialhilfe zu erschleichen? – Roma-Prozess: Anklägerin wird gegen Belastungszeugin ermitteln“ So überschreibt eine Regionalzeitung einen Prozessbericht. Darin geht es um den Vorwurf gegen eine 39-jährige Teppichhändlerin wegen Anstiftung zur Brandstiftung. Im laufenden Prozess scheint die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin fraglich zu sein. Die Zeitung weiter: „Der Richter ließ durchblicken, dass er trotz der Lüge der Frau bei der Schilderung ihrer persönlichen Situation nicht davon ausgeht, dass sie auch sonst die Unwahrheit gesagt habe“. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Auffassung, dass die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit der Beteiligten für das Verständnis des berichteten Tathergangs erforderlich gewesen sei. (2001)