Diskriminierung von Sinti
Polizeibericht über Familienstreit kennzeichnet Beteiligte als Sinti
Eine Lokalzeitung berichtet über ein blutiges Familiendrama im dritten Stock eines Mietshauses. Ein 46jähriger Sinti sei mit seinen beiden Söhnen und der Freundin eines der Söhne in die Wohnung eines 19jährigen Verwandten aus Ex-Jugoslawien gestürmt und habe den auf einer Couch schlafenden 48jährigen Vater des Mieters mit einem Messer attackiert. Als die Ehefrau des Opfers ihrem Mann helfen wollte, habe sie einen Stich in den Oberschenkel erhalten. Auch einer der Söhne habe auf den bereits schwer verletzten Mann eingestochen. Dieser sei noch am Tatort gestorben. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Polizeibericht einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Kennzeichnung der Täter als Sinti sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Meinung, der Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Beteiligten sei für das Verständnis der Umstände dieses Familienstreits unentbehrlich. An dem Thema „Kriminalität“ bestehe ein besonderes öffentliches Interesse, das sich nicht nur auf die Tatumstände, sondern auch auf den Täter, das Opfer und das soziale Umfeld erstrecke. (2002)