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Bezeichnung „Landfahrer“

Boulevardblatt meldet Diebestour von Landfahrer-Kindern

Eine Boulevardzeitung meldet in acht Zeilen, dass „Landfahrer-Kids“ auf „Klautour“ seien. Drei Kinder seien in ein Büro geschlichen und hätten dort Schränke und Schubladen durchwühlt. Ein Angestellter habe einen der Diebe geschnappt. Der 12jährige sei schon neunmal beim Klauen erwischt worden. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt die Meldung dem Deutschen Presserat vor und beklagt einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Kennzeichnung der Kinder als Landfahrer sei für das Verständnis des berichteten Sachverhalts nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Rechtsabteilung des Verlages verweist darauf, dass in der Meldung von „Landfahrer-Kindern“ die Rede sei. Von Sinti und Roma finde sich keine Spur. Der Begriff „Landfahrer“ sage nichts weiter aus, als dass es den Betroffenen an einem festen Wohnsitz fehle. Von einer Diskriminierung könne insoweit keine Rede sein. (2002)