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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Die Bezeichnung „Roma-Sippe“ war in diesem Fall überflüssig

„In Schwimmbädern gibt es nicht selten Randale“ überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über „massiven Ärger“, den es immer wieder mit einer größeren Gruppe Sinti gebe. Der Betreiber hätte die Jugendlichen dauerhaft des Bades verweisen wollen, was großen öffentlichen Rummel zur Folge gehabt habe. Ein weiterer Bericht ist mit „Von wegen lieber Enkel – Roma als Drahtzieher perfider Betrügereien / Schwierige Beweislage“ überschrieben. Hinter der Betrugsmaschine „Enkel-Trick“ steckten oft polnischstämmige Roma-Sippen. Viele der Verdächtigen seien als Teppichbetrüger bekannt; die Opfer seien fast immer ältere Frauen. Der Gerichtsbericht informiert ausführlich über das Verfahren. Im Text heißt es: „Mit dem Enkel-Trick jedenfalls kennt er sich aus: Am 14. September 2000 wurde der Roma zusammen mit einem Begleiter in … erwischt. Fünf Opfer hatten Enkel-Trickser dort heimgesucht und mit einem manipulierten Radio den Polizeifunk abgehört. Die beiden Roma kamen frei; es ließ sich nichts beweisen“. Der Landesverband Deutscher Roma und Sinti ist der Auffassung, beide Artikel verstießen nachhaltig gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Der Beschwerdeführer moniert die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit der Verdächtigen und schließt weiter aus den Veröffentlichungen, dass die Autoren bewusst oder unbewusst die ethischen Regeln des Presserats missachten bzw. den Antiziganismus fördern wollten. Die Chefredaktion weist darauf hin, dass es sich bei dem Schwimmbad-Artikel um einen Agenturbericht gehandelt habe. Die Aneinanderreihung der sich häufenden Belästigungen von Schwimmbadbesuchern in der Region sei nur verständlich, wenn die störende Gruppe genannt werde. Die Nennung der ethnischen Gruppe sei in diesem Fall sachbezogen gewesen. Was die Berichterstattung über den so genannten „Enkel-Trick“ betreffe, so habe die Zeitung gerade auch den Aspekt der Prävention zu berücksichtigen gehabt. Schließlich habe sich bei den Recherchen zu dem Prozess herausgestellt, dass es sich bei den Banden um bestimmte Roma-Sippen handle, die mit dem Enkel-Trick nicht nur in der Region, sondern bundesweit Kasse gemacht hätten. (2002)