Diskriminierung von ethnischen Gruppen
Roma-Clan ergaunerte mit dem ´Engeltrick´ 300 000 Euro
„Mit dem ´Engeltrick´ 300 000 Euro ergaunert – Mitglieder eines Roma-Clans des Bandenbetrugs angeklagt“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Gerichtsbericht, in dem es um ein Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen Bandenbetrugs geht. Diese – so schreibt die Zeitung weiter -. „gehören alle zu einem Roma-Familienverband, …“. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Der Zentralrat schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion der Zeitung sieht die Voraussetzung für die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit als gegeben an. Die Berichterstattung sei nicht an einem Normalfall zu messen. Dieses Verfahren habe auch für Staatsanwalt und Richter den Rahmen des Gewöhnlichen gesprengt. Die Tricks, mit denen in der ganzen Bundesrepublik alte Menschen um ihre Ersparnisse betrogen worden seien, seien innerhalb eines umfangreichen familiären Clans ausgedacht, verabredet und ausgeführt worden. Nur das eingespielte Clanverhalten habe es nach Überzeugung des Gerichts erst möglich gemacht, Bandenbetrug, Geldwäsche und Unterschlagung so geräuschlos und effektiv zu organisieren. All diese Angaben seien vom Landgericht offen angesprochen und beim Namen genannt worden. (2002)