Leserbriefe mit Adressenangabe
Zeitung bleibt dabei: Leserbriefe nur mit voller Anschrift
Die Leserbriefe in einer deutschen Regionalzeitung werden grundsätzlich mit der vollen Adresse der Einsender veröffentlicht. Eine Leserin sieht in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Richtlinien des Deutschen Presserats, der in Ziffer 2.6 empfiehlt, „die Presse sollte beim Abdruck auf die Veröffentlichung von Adressenangaben verzichten“. Die Chefredaktion der Zeitung bestätigt, dass in ihrem Blatt Leserbriefe grundsätzlich nur mit vollem Namen und der Adresse der Einsender veröffentlicht werden. „Diese Praxis hat sich bewährt, da sie auch zu mehr Transparenz führte. Wir sehen daher keinen Grund, von ihr zu lassen“. (2002)