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Presserat entscheidet „im Zweifel für den Angeklagten“

„Mein Mann hat sich aus Kummer aufgehängt“ titelt eine Boulevardzeitung. Sie berichtet über die Selbsttötung eines Bauern, der durch das Mulde-Hochwasser von 2002 seinen gesamten Besitz verloren hat. In dem Artikel werden die näheren Begleitumstände geschildert und die vollen Namen des Toten und seiner Witwe genannt. Diese und der Bauernhof werden im Bild gezeigt. Der zuständige Gemeindepfarrer, der den Deutschen Presserat einschaltet, teilt mit, dass eine Reporterin und ein Fotograf der Zeitung sich als Seelsorger ausgegeben hätten, um mit der Frau sprechen zu können. Deren Schwiegersohn habe ihnen gesagt, der Pfarrer sei bereits im Haus und man benötige keinen weiteren Seelsorger. Später seien die beiden auf den Hof zurückgekommen und hätten sich nunmehr mit den Worten „Wir arbeiten für einen Anwalt, der vom Hochwasser Betroffene vor Gericht vertreten will, um Schadenersatzforderungen zu stellen“ vorgestellt und sie in ein kurzes Gespräch verwickelt. Sie hätten ein Foto des Bauern sehen wollen, was dessen Frau jedoch verweigert habe. Sie hätten auch nicht gefragt, ob sie ein Foto machen könnten. Tags darauf sei der kritisierte Beitrag in großer Verbreitung erschienen. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Weder hätten sich die beiden Journalisten als Seelsorger noch als Mitarbeiter eines Anwalts vorgestellt. Richtig sei, dass beide offiziell als Mitarbeiter der Zeitung aufgetreten seien. Sie hätten mit dem Schwiegersohn der Witwe gesprochen, der sie auf die Mittagszeit für einen erneuten Besuch verwiesen hatte. Dabei hätten die beiden Journalisten mindestens eine Stunde lang mit der Frau gesprochen. Diese habe beklagt, dass die Warnung vor der Flut so spät gekommen sei. Die Reporter hätten ihr daraufhin erzählt, dass es einen Anwalt gebe, der sich auf das Thema Flut spezialisiert habe. Die Rechtsabteilung weist darauf hin, dass der Pfarrer Strafanzeige bei der Staatsanwalt erstattet habe, diese jedoch nicht zu einem Ermittlungsverfahren bereit gewesen sei. In diesem Zusammenhang habe die Autorin des Beitrags erfahren, dass die Familie des toten Bauern keinerlei Vorwürfe gegen die Zeitung und ihre Mitarbeiter erhoben habe. (2002)