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Volksverhetzung

Beschwerdeführer wirft Zeitung Einseitigkeit vor

In einer deutschen Großstadt veranstaltet die NPD eine Kundgebung. Die örtliche Zeitung berichtet mehrmals. In diesem Zusammenhang erscheint auch ein Artikel, in dem es um eine gemeinsame Aktion der Zeitung und mehrerer Werbeagenturen gegen Rechtsextremismus geht. Der Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat einschaltet, sieht in der Berichterstattung eine Volksverhetzung. Die Artikel seien durchweg einseitig. Die Aktion der Zeitung und der Werbeagenturen sei einseitige Meinungsmache. Er kritisiert außerdem, dass seine Leserbriefe nicht veröffentlicht würden, und beklagt eine Wahlbeeinflussung, da die Zeitung in den Medienkonzern der SPD eingebunden sei. Eine Stellungnahme der Zeitung wurde nicht angefordert. (2002)