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Ratsmitglieder unter Alkoholeinfluss

Zeitung nennt Namen, um andere Party-Teilnehmer keinem falschen Verdacht auszusetzen

„Polizei ermittelt gegen Ratsherren“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über das böse Ende einer feuchtfröhlichen Fete mit 80 Teilnehmern, die zum großen Teil zur lokalen Prominenz gehören. Zwei SPD-Ratsmitgliedern wird vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Die beiden waren mit einem anderen Radfahrer zusammengestoßen, der mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Die Ratsherren zeigen sich außerordentlich überrascht über das, was hinter ihnen geschehen sein soll, und leisteten dem Verletzten auch keine Hilfe. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Bericht eine Vorverurteilung und Diskriminierung der mit vollem Namen, Alter und Promilleergebnissen genannten Kommunalpolitiker. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Redaktionsleitung der Lokalausgabe der Regionalzeitung sieht die Beschwerde als nicht begründet an. Falsche Tatsachen seien nicht behauptet worden. Die Redaktion habe sich die Entscheidung über die Art der Berichterstattung nicht leicht gemacht. Am Ende habe man sich an dem Anspruch orientiert, dass Personen des öffentlichen Lebens Vorbild für die Jugend und die Mitbürger sein sollten. Die Berichterstattung in der gewählten Form sei auch durch die Tatsache geboten gewesen, dass der Vorfall nach einer Party mit 80 Mitgliedern der lokalen Prominenz auf dem besten Weg gewesen sei, Stadtgespräch zu werden. Man sich zur Namensnennung entschlossen, um die anderen 37 Ratsmitglieder vor ungerechtfertigtem Verdacht zu schützen. (2002)