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Foto eines Mordopfers

Dem Leser die Tragik des Geschehens in akzeptabler Weise nahe gebracht

Eine Regionalzeitung berichtet in vierspaltiger Aufmachung über den tragischen Tod einer jungen Frau in der Türkei. Der Artikel ist mit einem großen Foto illustriert, das das spätere Opfer und den Täter zeigt. In einem Bericht über den Beginn der Badesaison war das Foto zwei Jahre zuvor schon einmal veröffentlicht worden. Ein Leser der Zeitung hält die jetzige Veröffentlichung für pietätlos. Es habe wohl kaum ein Einverständnis der Eltern der Toten vorgelegen, das in ganz anderem Zusammenhang vor Jahren gemachte Foto noch einmal zu veröffentlichen. Der Balken über den Gesichtern der Dargestellten sei allenfalls ein juristisches Feigenblättchen. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung räumt ein, in dieser sensationsheischenden Weise hätte das Bild nicht erscheinen dürfen. Aber das sei wohl eher eine Geschmacksfrage. Das Foto sei mit Einverständnis der später getöteten jungen Frau im Rahmen einer Sommerreportage über Schwimmbäder in der Stadt aufgenommen und veröffentlicht worden. Nach dem Verbrechen habe ein Leser die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass das damalige Bild sowohl das Opfer wie auch den Täter gezeigt habe. Die Zeitung ist der Ansicht, dass durch die Tat, ihre spektakulären Umstände und die Veröffentlichungen in vielen anderen Medien Opfer und Täter zu relativen Personen der Zeitgeschichte geworden seien. Man habe in dem Foto deshalb ebenfalls ein Dokument der Zeitgeschichte gesehen. Die Zeitung, so der Chefredakteur, habe sich verpflichtet, das Foto nicht mehr zu veröffentlichen. Gleichzeitig habe er den Eltern der Getöteten ein Gesprächsangebot gemacht. Es habe nicht in der Absicht der Zeitung gelegen, das Andenken an die junge Frau durch die missglückte Aufmachung zu belasten. (2003)