Querelen um Moscheebau
Kommunalpolitiker muss kritisch distanzierte Berichterstattung hinnehmen
Eine Lokalzeitung berichtet mehrmals über Querelen um die Errichtung einer Moschee am Ort und die Kandidatur des Beschwerdeführers für den Stadtrat. Er sieht in der Berichterstattung eine Kampagne gegen sich, die ihn in seiner Ehre verletzt. Zudem kritisiert er Falschdarstellungen. So werde beispielsweise die geplante Moschee mit der Formulierung „Ein Gebetshaus in der Größe eines Siedlerhauses“ kleingeredet. Tatsächlich solle das Zentrum 15 mal 15 Meter groß werden und eine Nutzfläche von 600 Quadratmetern haben. Auch kritisiert er die veröffentlichte Auffassung, dass „…die Kerngruppe der Moscheegegner als rechts einzuschätzen ist.“ Diese und andere in der Zeitung veröffentlichte Wertungen hätten den Charakter einer Hetzkampagne, die das Ziel hätte, ihn als nicht wählbar zu verunglimpfen. Der Kommunalpolitiker wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Redaktionsleitung der Zeitung antwortet mit einer Stellungnahme des Redakteurs, der die Vorgänge um die Moschee journalistisch begleitet. Die Beschwerde sei ein Mosaiksteinchen der Kampagne einer Bürgerinitiative gegen den Moscheebau. Er - der Autor – sei selbst Ziel der Kampagne. Seit über einem Jahr beschwere sich die Initiative bei jedem Artikel, der ihr missfalle, bei der Chefredaktion. Sie agiere mit Flugblättern und Anzeigen in anderen Blättern. Der Journalist teilt mit, seine Zeitung habe zahlreiche Leserbriefe der Bürgerinitiative veröffentlicht, die darin enthaltenen Beleidigungen und Unterstellungen jedoch gestrichen. Mehrfach habe die Redaktion Mitglieder der Initiative zu einem Interview eingeladen. Bereits festgelegte Termine seien jedoch abgesagt worden. (2001)