Diskriminierung der Moslems
Auftragsmord als Freundschaftsdienst unter Moslems bezeichnet
Der Chefredakteur einer Regionalzeitung schreibt einen Kommentar über die Kriminalität im Land. Darin stellt er unter Hinweis auf ein Beispiel fest, dass persönliches Eigentum und menschliche Unversehrtheit vielen immer weniger gelten. Von böswilliger Graffiti-Schmiererei bis zum Auftragsmord als „Freundschaftsdienst“ unter Moslems: So viel Kriminalität habe es nie zuvor in Deutschland gegeben. Ein Leser des Blattes reicht den Kommentar weiter an den Deutschen Presserat mit der Anmerkung, dass darin Ziffer 12 des Pressekodex verletzt wird. Der Verfasser spiele auf ein Tötungsdelikt an, das im Januar 2003 im münsterländischen Telgte geschehen sei. Der Ehemann eines der drei Opfer habe die Tat mit einem Freund geplant und vorbereitet, ein türkischer Landsmann habe die Todesschüsse ausgeführt. Es handele sich dabei eindeutig um ein Beziehungsdelikt, bei dem die Religionszugehörigkeit der Opfer und mutmaßlichen Täter überhaupt keine Rolle spiele. Nach Ansicht des Beschwerdeführers bestand somit keine Notwendigkeit, auf die Religion („unter Moslems“) der mutmaßlichen Täter hinzuweisen. Mit diesem selektiven Hinweis würden die Anhänger dieser Religion insgesamt diskriminiert. Der Chefredakteur betont, die Täter der drei Morde hätten mit ihren freimütigen Aussagen anschaulich ihre abgrundtiefe Verachtung für Frauen verdeutlicht. Diese erklärte und aktiv gelebte Geringschätzung gründe in dem überlieferten und bis heute weit verbreiteten islamischen Kulturverständnis. Die türkische Ehefrau, so habe es der Ehemann selbst gesagt, habe „weg gemusst“, weil sie den schwerkriminellen Vorhaben des Ehemanns aus dessen Sicht im Wege gestanden habe. Und nur weil es sich aus der Tatsituation so ergeben habe, seien gleich auch noch die beiden vollkommen unbeteiligten deutschen Arbeitskolleginnen der türkischen Ehefrau ermordet worden. Der Chefredakteur sieht es als nicht nur zulässig, sondern sogar als wohlverstandenen Auftrag einer freien, unabhängigen Presse an, solche Hintergründe und Zusammenhänge zu schildern. (2003)