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Gerücht vor Gericht

Überschrift kündigt eine Verhandlung über die Kanzlerehe an

„Schröder-Ehe kommt vor Gericht“ meldet eine Boulevardzeitung auf ihrer Titelseite unter Hinweis auf einen angeblich „lautstarken Ehekrach“ zwischen Gerhard Schröder und seiner Frau Doris, über welchen eine Regionalzeitung mit rechtlichen Folgen berichtet hatte. Ein Leser des Blattes ruft den Deutschen Presserat an. Er hält die Schlagzeile für irreführend und diffamierend. Sie gebe den Sachverhalt nicht korrekt wieder, da nicht die Schröder-Ehe, sondern die Berichterstattung darüber vor Gericht verhandelt werde. Zudem sei er der Meinung, dass die persönlichen Lebensverhältnisse eines Politikers tabu sein sollten. Die Rechtsabteilung des Verlages weist auf die Dachzeile des Beitrages hin, die folgenden Wortlaut hat: „Kanzler wehrt sich gegen böse Gerüchte“. Damit werde für den Leser der Sachverhalt klar. Im übrigen sei die Aussage „Schröder-Ehe kommt vor Gericht“ auch zutreffend. Die betroffene Regionalzeitung habe gegen eine Einstweilige Verfügung, die Gerhard Schröder erwirkt hatte, Widerspruch eingelegt. In der Verhandlung dieses Widerspruchs müsse zwangsläufig auch auf die Kanzlerehe eingegangen werden. Die Auffassung, dass über Ehekrisen von Politikern oder über die Anzahl ihrer Ehen nicht berichtet werden dürfe, sei abwegig. (2002)