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Selbsttötung

Unter der Überschrift „Immer wieder überschatten menschliche Dramen das Weihnachtsfest“ schildert eine Boulevardzeitung Fälle von Selbsttötung und schwere Verkehrsunfälle an den „stillen Tagen“. U.a. berichtet sie über den freiwilligen Tod eines 50jährigen, der sich im Wald wegen privater Probleme die Pulsadern aufgeschnitten hat und verblutet ist. Sie zeigt ein Foto des Mannes, nennt Vornamen, Initial des Familiennamens, Alter und Wohnort. Der Bruder des Betroffenen legt seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat die Kopie eines Schreibens an die Redaktionsleitung bei. Darin äußert er Kritik an der Berichterstattung, welche die gebotene Zurückhaltung vermissen lasse. Sein Bruder hinterlasse zwei minderjährige Kinder im Alter von acht und neun Jahren, die durch die Berichterstattung belastet würden. Die Rechtsabteilung des Verlages weist darauf hin, dass der Berichterstattung eine große öffentliche Fahndung nach dem vermissten Mann vorausgegangen sei. Im Rahmen dieser Aktion habe die Polizei den Medien das Foto des gesuchten Mannes zur Verfügung gestellt. Die Medien hätten dann auch über sein Verschwinden berichtet. Auf Grund dieser Vorgeschichte habe man die Öffentlichkeit dann auch über den tragischen Ausgang der Fahndung informieren müssen. Die Redaktion habe es nicht dabei bewenden lassen können, schlicht darauf hinzuweisen, dass man den Mann tot im Wald gefunden habe. Hier wäre beim Leser die Frage nach dem Warum offen geblieben. Reißerisch und bluttriefend sei die Berichterstattung nicht. Die Zurückhaltung sei gewahrt worden. Der Verfasser des Artikels habe dem Bruder des Toten sein Bedauern über die Folgen der Berichterstattung ausgedrückt. Diese Entschuldigung habe der Beschwerdeführer angenommen. (2002)