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Vorverurteilung

Bürgermeister fasste Feuerwehrchef an, warf ihn um und würgte ihn

Der Bürgermeister einer Gemeinde hat Krach mit dem Feuerwehrchef. Eines Nachts gibt es eine tätliche Auseinandersetzung. Die örtliche Zeitung berichtet unter der Überschrift „Im Griff des Würgermeisters“. In der Unterzeile heißt es: „Ortsbürgermeister tritt und würgt Feuerwehrchef“. Eine im Beitrag veröffentlichte Zwischenzeile lautet: „Wer wird das nächste Opfer sein?“ Der betroffene Bürgermeister sieht sich durch diesen Artikel sowie die nachfolgende Berichterstattung an den Pranger gestellt. Sie sei einseitig und ehrverletzend. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass es unstrittig sei, dass der Bürgermeister den Feuerwehrchef attackiert habe. Nach abschließender, auch vom Beschwerdeführer akzeptierter Wertung der Staatsanwaltschaft habe der Kommunalpolitiker seinen Kontrahenten „angefasst, umgeworfen und gewürgt“. Als die Zeitung berichtet habe, sei der Vorfall schon längst Ortsgespräch gewesen. Der Begriff „Würgermeister“ beruhe auf öffentlichen Korrespondenzen im Internet. Zudem sei er als Zitat in Anführungszeichen gesetzt gewesen. Die Redaktion habe versucht, den Beteiligten eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese habe der Bürgermeister jedoch nicht wahrgenommen, wohl aber der Feuerwehrchef. Dessen Stellungnahme sei veröffentlicht worden. In der Folge sei sachgerecht über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgermeister berichtet worden. In diesem Zusammenhang sei auch eine Erklärung von ihm ausführlich und umfassend aufgegriffen worden. Insgesamt, so die Chefredaktion, habe die Zeitung ein plurales Bild der Einschätzungen und Geschehnisse gezeichnet. (2003)