Vorverurteilung
Ein Satz führt zu Missverständnissen – „Handwerklicher Fehler“
Diese Ehe muss ein Martyrium für die aus Marokko stammende junge Frau gewesen sein. Ihr Mann – ein 36jähriger Betriebsschlosser – begann drei Wochen nach der von einem Onkel der Frau vermittelten Hochzeit, sie zu misshandeln. Sie musste im Keller schlafen, während er in der Wohnung mit homosexuellen Kontakten Geld verdiente. Als die Frau schwanger wurde, sollte sie auf Wunsch des Mannes abtreiben. Als sie dies ablehnte, trat er ihr in den Unterleib. Sie erlitt eine Fehlgeburt. Das alles wurde vor Gericht behandelt, und die örtliche Zeitung berichtete darüber. In einigen Passagen des Gerichtsberichts sieht der Anwalt des Angeklagten eine Vorverurteilung seines Mandanten. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist den Vorwurf der Vorverurteilung zurück. Die Zeitung habe über die Aussage der Hauptbelastungszeugin berichtet, zum Teil in wörtlichen Zitaten. Dabei sei es nicht erforderlich, die Aussagen stets im Konjunktiv wiederzugeben. Auch aus dem Sinnzusammenhang der Absätze des Artikels werde deutlich, dass nicht über bereits rechtskräftig feststehende Tatsachen berichtet werde. (2002)