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Beschuldigung nicht geprüft

Zeitung berichtet über Querelen bei einem Rettungsdienst

In einem Rettungsdienst, beheimatet in einer Großstadt, hängt der Haussegen schief. Die Zeitung am Ort berichtet ausführlich über den „erbitterten Machtkampf“ in dem Verein, dessen Kreisgeschäftsführer der Zeitung einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorwirft. In einem Bericht heißt es: „In den letzten 15 Jahren müssen Gelder in zweifacher Millionenhöhe verschleudert worden sein.“ Eine Klage – nicht mehrere, wie die Zeitung schreibt – liege gegen den Dienst vor. Gemeinsam mit den Gläubigerbanken sei ein Sanierungskonzept erarbeitet worden. Außerdem sei die Behauptung falsch, dass seit drei Jahren keine Mitgliederversammlung mehr stattgefunden habe. Der Rettungsdienst wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Zu den Vorwürfen erklärt die Rechtsabteilung der Zeitung, der Rettungsdienst sei immer wieder um Stellungnahmen gebeten worden. Diese seien jedoch von der Mitgliederversammlung abgelehnt worden. Ein Beitrag mit der Überschrift „Neue Struktur für den Fall der Pleite“ basiere auf einem Schreiben des Landesgeschäftsführers des Rettungsdienstes. Daraus gehe hervor, dass Anlass für Neugründungen die drohende Zahlungsunfähigkeit des Landesverbandes sei. Die Zeitung erklärt ihre nach wie vor bestehende Bereitschaft, mit dem Beschwerdeführer zu sprechen. Er habe jedoch das Angebot, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, nicht angenommen. (2002)