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Diskriminierung einer ethnischen Minderheit

Über den Anlass, die ethnische Zugehörigkeit zu nennen, wurde nicht berichtet

Unter der Überschrift „Mordprozess gegen junge Sinti kommt nur schleppend voran“ berichtet eine Regionalzeitung über einen Mordprozess. In der Überschrift wird die Ethnie der Angeklagten genannt. Im Text taucht diese dann nochmals auf: “Alle Angeklagten gehören zu einer weit verzweigten Sinti-Familie und sind deutsche Staatsbürger“. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma sieht einen Verstoß gegen den Pressekodex als gegeben an, da die Tat nichts mit der Minderheit der Sinti und Roma zu tun habe, sondern ausschließlich individuell motiviert sei. Durch die Nennung der Minderheitenzugehörigkeit solle ein Sachzusammenhang zwischen Minderheiten der Sinti und Roma und der Tat hergestellt werden. Nach Meinung des Verbandes sei es das Ziel dieses Artikels, die gesamte Minderheit der Sinti und Roma zu diskriminieren und zu kriminalisieren. In der Stellungnahme der Chefredaktion der Zeitung heißt es, die Zugehörigkeit der Angeklagten zur Bevölkerungsgruppe der Sinti habe in diesem Fall sehr wohl eine Rolle gespielt. Die Polizei habe Hinweise darauf gehabt, dass etwa 500 Angehörige dieser Gruppe sich Zutritt zum Gerichtssaal hätten verschaffen wollen. Damit habe auch der Landgerichtspräsident das hohe Polizeiaufkommen im Gericht und im Umkreis des Gerichtsgebäudes begründet. Auch die Agentur-Meldung zu dem Prozess habe die Minderheit genannt. Die Redaktion habe keine Veranlassung gehabt, die Agenturmeldung zu neutralisieren oder eigene Recherchen anzustellen. Zudem verweist die Chefredaktion auf die Urteilsverkündung, bei der es im Gerichtssaal zu Tumulten gekommen seien, die von Verwandten und Bekannten der verurteilten Sinti ausgelöst worden seien. (2003)