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Diskriminierung einer ethnischen Minderheit

Die Angeklagten gehörten alle einer Familie an

„Mordprozess gegen junge Sinti kommt nur schleppend voran“ überschreibt eine Nachrichtenagentur ihre Meldung über einen Mordprozess. In der Überschrift wird die Ethnie der Angeklagten genannt. Im Text taucht diese noch einmal auf: „Alle Angeklagten gehören zu einer weit verzweigten Sinti-Familie und sind deutsche Staatsbürger“. Der Verband Deutscher Sinti und Roma sieht einen Verstoß gegen den Pressekodex als gegeben an, da die Tat nichts mit der Minderheit der Sinti und Roma zu tun habe, sondern ausschließlich individuell motiviert sei. Durch die Nennung der Minderheitenzugehörigkeit solle ein Sachzusammenhang zwischen Minderheiten der Sinti und Roma und der Tat hergestellt werden. Nach Meinung des Verbandes ist das Ziel dieser Meldung, die gesamte Minderheit der Sinti und Roma zu diskriminieren bzw. zu kriminalisieren. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Agentur teilt mit, die Redaktion habe es für richtig gehalten, auf den ungewöhnlichen Tatbestand hinzuweisen, dass die Angeklagten einer Familie angehörten. Die Agentur wollte damit jedoch keinesfalls eine ethnische Minderheit verunglimpfen. (2003)